Rezept ohne Mengenangabe – was ist zu tun?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Baclofen Dura 10 mg 1–1–0“ zulasten der AOK Hessen erhalten. Es ist keine Packungsgröße angegeben. Darf eine fehlende Mengenangabe von uns in Rücksprache ergänzt werden?
Antwort
In § 6 des Rahmenvertrags sind Heilungsmöglichkeiten angegeben, die die Apotheke – teils nach Rücksprache mit dem Arzt – nutzen darf. Demnach darf eine fehlende Mengenangabe nur bei BtM-Rezepten nach Rücksprache ergänzt werden. Bei normalen Rezepten ist dies nicht vorgesehen, sodass der Arzt diese Korrektur selbst vornehmen müsste.
Ansonsten können Sie im dringenden Fall, wenn der Arzt nicht erreichbar ist, nach § 17 Rahmenvertrag vorgehen:
17 Rahmenvertrag
„3. Bei Verordnung eines Fertigarzneimittels ohne Angabe einer N-Bezeichnung sowie ohne Angabe der Stückzahl hat die Apotheke die kleinste vorrätige Packung abzugeben, jedoch nicht mehr als die mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der PackungsV in Vertrieb befindliche Packung.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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