Rezept offensichtlich durch verschiedene Personen ausgestellt – darf es beliefert werden?

Wir haben ein Rezept über Tafinlar aus einer Klinik erhalten, das abgesehen von Arzt­stempel (mit Berufs­bezeichnung) vollständig hand­schriftlich ausgestellt ist. Es handelt sich jeweils um unter­schiedliche Hand­schriften und verschiedene Kugel­schreiber­farben. Die Patienten­angaben in Schwarz, Datum in Blau, verordnetes Arznei­mittel in Dunkelblau, Unter­schrift des Arztes in wieder anderem Blau. Es ist nur eine Unter­schrift auf dem Rezept. Insbesondere das Datum sieht aus wie nach­träglich einge­tragen.

Kann das Rezept beliefert werden? Oder muss noch etwas ergänzt werden?

Antwort

Lediglich in der BtMVV ist geregelt, dass alle Angaben außer der Unterschrift auch von einer anderen Person als der verschreibenden ausgefüllt werden dürfen. Ein solcher Passus fehlt jedoch in der AMVV. In vielen Arzneilieferverträgen steht sogar, dass die Angaben vom Arzt auf die Verordnung gebracht werden müssen. Wir empfehlen daher, vor allem vor dem Hintergrund des sehr hohen Preises, eine neue Verordnung anzufordern. Falls dies nicht machbar ist, sollten Sie sicherheitshalber zumindest nach Rücksprache mit dem Arzt eine Erklärung/Bestätigung auf dem Rezept anbringen, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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