Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Welche Abgabe ist korrekt?

Uns liegt eine Verordnung über „Cellcept 500 mg PZN 09929631“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse vor.

Was muss hier abgegeben werden?

Antwort

Bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz ist der Importmarkt relevant:

9 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Hat der Vertragsarzt

a) ein Fertigarzneimittel verordnet, zu dem es außer dem Importarzneimittel keine Auswahlmöglichkeit gibt oder

b) die Ersetzung eines unter seinem Produktnamen verordneten Fertigarzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen (= gesetztes aut idem-Kreuz) oder

c) ein Fertigarzneimittel verordnet, das von der Substitutions-Ausschlussliste nach § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil B) erfasst ist oder

d) ein biotechnologisch hergestelltes Fertigarzneimittel verordnet, das nicht von der Anlage 1 dieses Rahmenvertrages erfasst ist,

hat die Apotheke nach Maßgabe des § 11 eine Auswahl gemäß den folgenden Sätzen zu treffen:

  1. Bei Verordnung eines Referenzarzneimittels umfasst der Auswahlbereich dieses Fertigarzneimittel sowie dessen Importarzneimittel.
  2. Bei Verordnung eines Importarzneimittels umfasst der Auswahlbereich das Referenzarzneimittel sowie dessen Importarzneimittel.
  3. Bei Verordnung eines Betäubungsmittels sind zusätzlich zum Auswahlbereich die Voraussetzungen nach Absatz 3 Buchstabe f) zu beachten.

Ist eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Fertigarzneimittel nach § 11 nicht möglich, richtet sich die Abgabe nach § 13 (importrelevanter Markt).

§ 13 Absatz 2 verdeutlicht:

13 Absatz 2 Rahmenvertrag

„Wenn die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels nicht möglich ist, darf die Apotheke bei Verordnungen im importrelevanten Markt anstelle des rabattbegünstigten Arzneimittels grundsätzlich das Referenzarzneimittel, Importarzneimittel oder preisgünstige Importarzneimittel abgeben. Preisobergrenze bei der Auswahl ist das namentlich verordnete Fertigarzneimittel. Vorrangig sollte ein preisgünstiges Importarzneimittel (§ 2 Absatz 8) abgegeben werden, um das Einsparziel nach Absatz 5 zu erreichen.“

Da in diesem Fall nur Generika rabattiert sind, der Aut-idem-Austausch aber aufgrund des gesetzten Aut-idem-Kreuzes verboten ist, können Sie zwischen dem verordneten Original und den Importen wählen, die nicht teurer als das Original sind.

Um Ihr Einsparziel zu erreichen, können Sie ein preisgünstiges Importarzneimittel abgeben. Wenn Sie das Einsparziel bereits erfüllt haben oder anderweitig erfüllen möchten, dürfen Sie auch das Originalarzneimittel abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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