Kann man Revlimid schon vorab bestellen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zum T-Rezept:
Ein Kunde hat sich telefonisch bei uns gemeldet und ein Revlimid-Präparat vorbestellt. Das T-Rezept will er in den nächsten Tagen beim Arzt ausstellen lassen.
Dürfen wir schon vorab das teure Medikament bestellen, damit der Kunde direkt versorgt werden kann?
Antwort
Grundsätzlich sehen wir kein Problem darin, das Arzneimittel vorab zu bestellen (nach den Angaben der Lauer-Taxe kann es ja mittlerweile sogar über den Großhandel bezogen werden) – Sie geben es ja dann nicht ohne vorliegendes Rezept ab. Allerdings wäre die Frage, ob Sie damit nicht doch bis zur Rezeptvorlage warten, damit Sie genau wissen, was verordnet wurde: Mittlerweile gibt es ja Lenalidomid-Generika und je nach Verordnung kann es sein, dass Sie ein verordnetes Revlimid aufgrund von Rabattverträgen austauschen müssen. Gibt es bei der vorliegenden Krankenkasse keine Rabattverträge, müssten Sie eines der vier preisgünstigsten Präparate abgeben und Revlimid fällt derzeit nicht in diese Gruppe.
Sie können natürlich Pharmazeutische Bedenken gegen einen Austausch anmelden, das hängt aber von der individuellen Situation des Patienten ab. Daher sollten Sie solch eine Vorbestellung sorgfältig abwägen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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