Revlimid-Verordnung – muss ein Austausch erfolgen?

Uns liegt nun eine Verordnung über Revlimid vor. Ein Aut-idem-Kreuz wurde nicht gesetzt, es sind Rabatt­verträge zu beachten.

Müssen wir hier wirklich austauschen?

Antwort

Mit dem Markt­eintritt von Generika müssen auch bei Revlimid­verordnungen Rabatt­verträge beachtet werden und so muss ggf. je nach Lage der Rabatt­verträge ein Aus­tausch erfolgen. Falls ein Rabatt­vertrag für das verordnete Original vorliegt, können Sie dieses natürlich abgeben, ansonsten müssen Sie den Patienten umstellen oder ggf. den Austausch durch Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken verhindern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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