Revlimid-Verordnung – muss ein Austausch erfolgen?
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Uns liegt nun eine Verordnung über Revlimid vor. Ein Aut-idem-Kreuz wurde nicht gesetzt, es sind Rabattverträge zu beachten.
Müssen wir hier wirklich austauschen?
Antwort
Mit dem Markteintritt von Generika müssen auch bei Revlimidverordnungen Rabattverträge beachtet werden und so muss ggf. je nach Lage der Rabattverträge ein Austausch erfolgen. Falls ein Rabattvertrag für das verordnete Original vorliegt, können Sie dieses natürlich abgeben, ansonsten müssen Sie den Patienten umstellen oder ggf. den Austausch durch Anwendung Pharmazeutischer Bedenken verhindern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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