Retaxation: E-Rezept und Rabatt­verträge

Wir haben eine Retaxation von der BARMER (IK 104080005) erhalten.

Es betrifft eine E-Rezept-Ver­ordnung über Pregabalin Vivanta 25 mg 100 St. PZN: 16663487. Eingelöst wurde das Rezept am 27.03.2024. Wir haben laut Rabattvertrag der Krankenkasse Pregabalin Aurobindo 25 mg 100 St. PZN: 11334454 abgegeben. Das Medikament wurde von dem Kunden am 02.04.2024 abge­holt und das Rezept wurde am gleichen Tag an die Ab­rechnungs­stelle weiter­ge­leitet. Wir haben jetzt eine Retaxation der Kranken­kasse erhalten mit der Begründung: „Es erfolgte keine Abgabe eines rabatt­günstigsten Arznei­mittels (§ 130 a Abs. 8 SGB V und §§ 11 oder 13 des Rahmen­vertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V).“

Ist die Retaxation rechtens?

Antwort

In der Quittung ist ein Abruf­­datum des E‑Rezeptes enthalten – das heißt, es ist für die jeweilige Kranken­­kasse erkennbar, wann das E‑Rezept ausge­stellt, wann es in der Apotheke vorge­legt und abge­­rufen und wann das Arznei­­mittel schließ­lich abge­­geben wurde. Daher sollte es nach unserer Ein­schätzung keine Probleme geben, wenn eine Ver­ordnung nach einem Monats­­wechsel beliefert wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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