Retaxation: E-Rezept und Rabattverträge
Wir haben eine Retaxation von der BARMER (IK 104080005) erhalten.
Es betrifft eine E-Rezept-Verordnung über Pregabalin Vivanta 25 mg 100 St. PZN: 16663487. Eingelöst wurde das Rezept am 27.03.2024. Wir haben laut Rabattvertrag der Krankenkasse Pregabalin Aurobindo 25 mg 100 St. PZN: 11334454 abgegeben. Das Medikament wurde von dem Kunden am 02.04.2024 abgeholt und das Rezept wurde am gleichen Tag an die Abrechnungsstelle weitergeleitet. Wir haben jetzt eine Retaxation der Krankenkasse erhalten mit der Begründung: „Es erfolgte keine Abgabe eines rabattgünstigsten Arzneimittels (§ 130 a Abs. 8 SGB V und §§ 11 oder 13 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V).“
Ist die Retaxation rechtens?
Antwort
In der Quittung ist ein Abrufdatum des E‑Rezeptes enthalten – das heißt, es ist für die jeweilige Krankenkasse erkennbar, wann das E‑Rezept ausgestellt, wann es in der Apotheke vorgelegt und abgerufen und wann das Arzneimittel schließlich abgegeben wurde. Daher sollte es nach unserer Einschätzung keine Probleme geben, wenn eine Verordnung nach einem Monatswechsel beliefert wird.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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