Retax bei SSB-Rezept
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Im Juni 2023 haben wir auf ein SSB-Nordrhein-Rezept wie verordnet „CitraFleet 2 x 250 x 2“ abgegeben (2 x 500 = 1000). Jetzt kam die Retaxation auf die 1000er-Packung (PZN 11557970). Ist dies berechtigt? Vielleicht benötigt der Arzt CitraFleet für zwei Standorte.
Antwort
Im Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nicht die Vorgaben des Rahmenvertrages, sondern das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Dementsprechend müssen im SSB auch Großpackungen, Klinikpackungen oder Bündelpackungen abgegeben werden, wenn diese wirtschaftlicher sind. Natürlich kann es schon mal sein, dass der Arzt vielleicht mehrere kleine Packungen einer Salbe aufschreibt, weil er diese in mehreren Behandlungszimmern benötigt. Wenn er Ihnen ein Bestätigungsschreiben ausstellt, können Sie versuchen, Einspruch einzulegen. Da sich allerdings in der Großpackung mehrere Einzelpackungen befinden, die entnommen werden und an anderen Orten gelagert werden können, sollte dies schwierig sein.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung