Retax bei SSB-Rezept

Im Juni 2023 haben wir auf ein SSB-Nordrhein-Rezept wie verordnet „CitraFleet 2 x 250 x 2“ abgegeben (2 x 500 = 1000). Jetzt kam die Retaxation auf die 1000er-Packung (PZN 11557970). Ist dies berechtigt? Vielleicht benötigt der Arzt CitraFleet für zwei Standorte.

Antwort

Im Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nicht die Vorgaben des Rahmenvertrages, sondern das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Dementsprechend müssen im SSB auch Großpackungen, Klinikpackungen oder Bündelpackungen abgegeben werden, wenn diese wirtschaftlicher sind. Natürlich kann es schon mal sein, dass der Arzt vielleicht mehrere kleine Packungen einer Salbe aufschreibt, weil er diese in mehreren Behandlungszimmern benötigt. Wenn er Ihnen ein Bestätigungsschreiben ausstellt, können Sie versuchen, Einspruch einzulegen. Da sich allerdings in der Großpackung mehrere Einzelpackungen befinden, die entnommen werden und an anderen Orten gelagert werden können, sollte dies schwierig sein.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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