Restex – Darf der Rabattartikel abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Es liegt zulasten der AOK Bayern (IK 108310400) eine Verordnung über Restex 100 Tab. vor.
Als Rabattartikel mit anderer Indikation wird Levodopa plus Bens AL 100/25 HKP der ALIUD PHARMA GmbH angezeigt.
Wir sind unsicher, ob wir diesen Rabattartikel abgeben dürfen oder sogar müssen?
Antwort:
Der angezeigte Rabattartikel der Firma AL stimmt in keiner Indikation mit dem ursprünglich verordneten Produkt überein:
Damit ein Austausch erfolgen darf, müssen die Artikel gemäß § 4 Rahmenvertrag jedoch in mindestens einem Indikationsbereich übereinstimmen. Ein Austausch darf daher nicht erfolgen. Da es keinen Rabattartikel gibt, der in mindestens einer Indikation übereinstimmt, muss der verordnete Artikel oder einer der drei preisgünstigsten aut-idem-fähigen Alternativartikel abgegeben werden:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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