Wie ist die Reihenfolge, wenn mehrere Sonder-PZN aufgedruckt werden?

Wir haben eine Verordnung mit folgendem Problem: Uns wurde ein Rezept über ein Präparat zur künstlichen Befruchtung vorgelegt. Dieses war nicht lieferbar, daher wurde das Rezept mit der Sonder-PZN zur Nicht­verfüg­bar­keit bedruckt.

Da die Abrechnung im Zusammen­hang mit § 27a SGB V erfolgt, steht die Sonder-PZN für 50 % Eigen­anteil bei künstlicher Befruchtung automatisch an Position 1 im Taxfeld. Die Sonder-PZN 02567024 zur Nicht­verfüg­bar­keit kommt an Position 2. Jetzt meckert unser Rezept­kontroll­programm, dass die Reihen­folge nicht stimmt.

Haben Sie eine Information für uns, wie wir es richtig bedrucken können?

Antwort

In der Technischen Anlage 1 findet man zur Reihenfolge Folgendes:

Danach würde man also erst die Sonder-PZN für künstliche Befruchtung und dann die Sonder-PZN für Nicht­verfüg­barkeit drucken – dies hat Ihre EDV korrekt umge­setzt. Daher empfehlen wir Ihnen, einmal bei Ihrem Abrechnungs­zentrum nach­zu­fragen, warum dies nicht so anerkannt wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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