Wie ist die Reihenfolge, wenn mehrere Sonder-PZN aufgedruckt werden?
Wir haben eine Verordnung mit folgendem Problem: Uns wurde ein Rezept über ein Präparat zur künstlichen Befruchtung vorgelegt. Dieses war nicht lieferbar, daher wurde das Rezept mit der Sonder-PZN zur Nichtverfügbarkeit bedruckt.
Da die Abrechnung im Zusammenhang mit § 27a SGB V erfolgt, steht die Sonder-PZN für 50 % Eigenanteil bei künstlicher Befruchtung automatisch an Position 1 im Taxfeld. Die Sonder-PZN 02567024 zur Nichtverfügbarkeit kommt an Position 2. Jetzt meckert unser Rezeptkontrollprogramm, dass die Reihenfolge nicht stimmt.
Haben Sie eine Information für uns, wie wir es richtig bedrucken können?
Antwort
In der Technischen Anlage 1 findet man zur Reihenfolge Folgendes:
Danach würde man also erst die Sonder-PZN für künstliche Befruchtung und dann die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit drucken – dies hat Ihre EDV korrekt umgesetzt. Daher empfehlen wir Ihnen, einmal bei Ihrem Abrechnungszentrum nachzufragen, warum dies nicht so anerkannt wird.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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