Reicht eine Dosierungsanweisung auf einem BtM-Rezept mit zwei BtM aus?

Auf einem BtM-Rezept sind zwei unterschiedliche BtM verordnet, es ist allerdings nur einmal der Hinweis „Dosierung gem. schriftlicher Anweisung“ angegeben.

In der BtMVV steht sinngemäß „Dosierung mit Einzel- und Tagesgabe angeben“.

Reicht dann 1x der Text (eben wie angegeben) oder muss er für jedes BtM einzeln auf das Rezept gedruckt werden?

Antwort:

Eine Dosierungsanleitung sollte für jedes BtM gesondert aufgeführt werden, wobei eine schriftliche Anweisung wahrscheinlich die Dosierung beider Mittel beinhaltet. Dies sollten Sie aber absichern, damit gewährleistet ist, dass der Patient die Dosierung beider Arzneimittel kennt. Daher sollten Sie von einer unklaren Verordnung ausgehen und Rücksprache mit dem Arzt halten. Diese Rücksprache kann dann auf dem BtM-Rezept dokumentiert werden und sollte sowohl der BtMVV als auch der Arzneimittelsicherheit Genüge tun.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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