Reicht die Dosierungsangabe Dj auch für BtM-Rezepte?

Wir diskutieren einmal mehr die Dosierungsangabe auf Rezepten.

Darf nach den neuen Regelungen ein BtM-Rezept, auf dem als Dosierungsanleitung lediglich die Buchstaben Dj stehen, beliefert werden? Reicht dies als Dosierungsangabe im Sinne der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aus?

Antwort

Die Buchstaben Dj stehen als Abkürzung für „Dosierungsanleitung: ja“ und werden auf Muster-16-Rezepte gedruckt, weil es so im Anforderungskatalog der Arztsoftware steht. Für BtM ist dort die Angabe >>gemäß schriftlicher Anweisung<< für den Fall hinterlegt, dass keine explizite Dosierung genannt wird. Dieser Anforderungskatalog richtet sich aber an Ärzte und hat daher nach unserer Einschätzung keine Verbindlichkeit für die Apotheken. Apotheken müssen Rezepte nach den Vorgaben der BtMVV prüfen. Hier ist seit dem 13.12.2014 der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ ausdrücklich nicht mehr vor­gesehen.

In der aktuellen Version heißt es:

BtMVV

„Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung;“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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