Reicht bei OTC-Arzneimitteln die Angabe einer Diagnose, damit diese erstattet werden?

Unser Zahnarzt verschreibt regelmäßig Solcoseryl akut Paste (Kälberblut, Polidocanol) (PZN 2848786) auf Kassenrezept. Seiner Meinung nach sei das Präparat erstattungsfähig, wenn er eine entsprechende Diagnose auf dem Rezept notiert und der Kunde müsse nur die Zuzahlung leisten. Wir sind uns da eher uneinig. Weder in der OTC-Ausnahmeliste noch sonst wo konnten wir zu der Erstattungsfähigkeit einen Hinweis finden. Unsere Software schlägt zudem „Alarm“ und weist auf einen Lieferausschluss hin.

Was ist nun richtig?

Antwort

Solcoseryl akut Paste ist für Erwachsene nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind für Erwachsene nur OTC-Arzneimittel, die nach Arzneimittel-Richtlinie als zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss in Anlage I (die von Ihnen genannte OTC-Ausnahmeliste) aufgeführt werden. Dies ist jedoch für Solcoseryl nicht der Fall. Der erwachsene Patient muss diesen Artikel privat zahlen, auch wenn der Zahnarzt eine Diagnose auf dem Rezept angibt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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