Reicht auf einem BtM-Rezept die Dosierungsanweisung „bei Bedarf“?

Uns liegt eine BtM-Verordnung vor. Verordnet wurde „Oxycodon HCl 1 A Pharma 10 mg RET 20 St. (bei Bedarf)“.

Wir sind uns bei der Dosierungsangabe „bei Bedarf“ unsicher – ist dies ausreichend?

Antwort

Die Dosierungsangabe „bei Bedarf“ ist für Betäubungsmittel nicht ausreichend.

Der Betäubungs­mittel­verbreibungs­verordnung (BtMVV) sind die folgenden Vorgaben zu entnehmen:

9 Abs. 1 BtMVV (Auszug)

„Auf dem Betäubungsmittelrezept sind anzugeben: […]

5. Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung […]“

Es muss daher mindestens die Einzelmenge und eine Tageshöchstmenge angegeben werden. Dies gehört zu den Angaben, die Sie nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzen dürfen. Der Arzt muss die Änderung auch auf dem in der Praxis verbliebenen Rezeptteil vornehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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