Was gilt für eine Mehrfachverordnung oberhalb von Nmax?

Wir haben zwei Fragen zu einer Mehrfachverordnung über „2 x 60 ml Gruencef“:

Dürfen wir hier beide Packungen abgeben, obwohl Nmax überschritten ist?

Muss bei Mehrfachverordnungen zur Bestätigung der Menge weiterhin ein Ausrufezeichen oder Ähnliches auf dem Rezept stehen?

Antwort:

Nach § 8 des neuen Rahmenvertrags dürfen bei Mehrfachverordnungen erstattungsfähiger Packungen auch Mengen oberhalb des größten definierten Normbereichs abgegeben werden, ohne dass die Gesamtmenge eine vielfache Menge des Nmax-Bereichs sein muss. Jumbopackungen sind jedoch nach wie vor nicht zulasten der GKV abgabefähig.

8 (1) Packungsgrößen

Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.

In Ihrem Fall liegt die verordnete Gesamtmenge tatsächlich oberhalb von Nmax:

Nach Rahmenvertrag dürfen Sie auf diese Verordnung zwei Packungen des Antibiotikums zu 60 ml unter Beachtung eventueller Rabattverträge abgeben (prüfen Sie bitte, ob Ihr Regionalliefervertrag diesbezüglich abweichende Regelungen vorsieht).

Ein zusätzlicher Vermerk bei Verordnungen oberhalb von Nmax ist nach neuem Rahmenvertrag nicht mehr erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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