Rabattvertrag aufgrund fehlender N-Kennzeichnung nicht angezeigt: Retaxgefahr?

In unserer Software ist für „Fluconazol AbZ 150 mg“ 1 Stück nicht als N1 eingepflegt (ohne Normkennzeichen). Bei der namentlichen Eingabe wurde auch kein Rabattvertrag angezeigt und somit wurde das namentlich verordnete abgegeben, obwohl z. B. für die IKK classic ein Rabattvertrag mit der Firma Basics existiert. Ist eine Abgabe ohne Retaxierung möglich bzw. ist es ein Softwareproblem unsererseits?

Antwort:

Die fehlende N-Kennzeichnung ist kein Softwareproblem, denn auch in der Lauer-Taxe online wird das Arzneimittel ohne Normkennzeichen angezeigt:

Fluconazol AbZ 150 mg 1 St. müsste eigentlich entsprechend den anderen im Handel befindlichen Präparaten ein N1-Kennzeichen tragen:

Es kann nun entweder sein, dass der Hersteller sein Produkt anders eingeordnet oder es falsch gekennzeichnet hat. Die Apotheke hat jedoch nicht die Aufgabe, die in der Lauer-Taxe gemeldeten Daten des Herstellers zu überprüfen.

Ausgehend von der Verordnung über Fluconazol 150 mg AbZ ohne Normkennzeichen wird keine Verknüpfung zum Rabattartikel angezeigt, denn die Software nutzt die Aut-idem-Kriterien nach § 4 Rahmenvertrag (unter anderem ist ein gleiches Normkennzeichen erforderlich).

Deshalb können Sie ausgehend von dieser Verordnung auch nur das verordnete Präparat oder ein aut-idem-konformes Präparat ohne N-Kennzeichen abgeben. Es empfiehlt sich, einen Ausdruck aus der Software zu erstellen und den Sachverhalt intern zu dokumentieren, falls es zu einer Retaxation kommen sollte.

Nach dem neugefassten § 3 Abs. 1 Rahmenvertrag darf die Apotheke auch nicht mehr retaxiert werden, wenn sie „ein Arzneimittel abgibt, das vom pharmazeutischen Unternehmer offiziell mit einem falschen Packungsgrößenkennzeichen gemeldet wurde (§ 131 Abs. 4 SGB V).“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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