Import mit Kreuz verordnet – muss das rabattierte Original abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über den Import „Enerzair Breezhaler 114 µg/46 µg/136 µg 90 St. PZN 17875292 Eurim“ zulasten der BARMER (IK 104080005) vor. Das Original von Novartis ist rabattiert. Dürfen/Müssen wir jetzt das Rabattarzneimittel abgeben oder den verordneten Import?

Antwort

Das Aut-idem-Kreuz allein verhindert nicht den Austausch zwischen Original und Importen, sondern nur den Austausch auf wirkstoffgleiche Generika. Daher müssen Sie innerhalb der Original-Import-Gruppe trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz Rabattarzneimittel berücksichtigen. Das heißt in Ihrem Fall, dass das rabattierte Originalarzneimittel vorrangig vor einem nicht rabattierten Import abzugeben ist. Sollten Sie das Rabattarzneimittel nicht abgegeben, weichen Sie von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags ab und müssten dies, um eine Retax zu verhindern, auf dem Rezept dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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