Rabattierter Import nicht lieferbar – was kann abgegeben werden?

Gerade sind wir uns unsicher, wie wir bei dieser Rezeptbelieferung vorgehen sollen.

Verordnet wurde auf einem Rezept zulasten der AOK Hessen (IK 105313145) „Xeplion 150 mg DIS 1 St. (PZN 07568778)“.

Es wurde also das Original verordnet. Als Rabatt­arznei­mittel wird ein Import angezeigt, der jedoch derzeit nicht lieferbar ist. Dürfen wir nun das verordnete Original abgeben oder müssen wir einen anderen Import abgeben?

Antwort

Da in diesem Fall das Rabatt­arznei­mittel nicht liefer­bar ist, erfolgt die weitere Abgabe nach § 13 Rahmen­vertrag (Abgabe im import­relevanten Markt). Demnach haben Sie die Auswahl zwischen Original und Importen, wobei das abgegebene Arznei­mittel nicht teurer sein darf als das verordnete. Hier gibt es preis­günstige Importe, sodass Sie zunächst in Erfahrung bringen sollten, wie es um Ihr Einspar­ziel bestellt ist. Haben Sie dieses noch nicht erreicht, so sollten Sie die Abgabe eines preis­günstigen Imports in Erwägung ziehen. Grund­sätzlich können Sie aber selbst entscheiden, mit welchen Rezepten Sie das Einspar­ziel erfüllen. Da das Original verordnet ist, könnten Sie dieses auch abgeben. In jedem Fall müssen Sie aber die Nicht­abgabe des Rabatt­arznei­mittels per Sonder-PZN dokumentieren. Den Beleg über die Nicht­verfüg­barkeit sollten Sie natürlich ebenfalls aufbe­wahren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung