Rabattierter Import nicht lieferbar – was kann abgegeben werden?
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Gerade sind wir uns unsicher, wie wir bei dieser Rezeptbelieferung vorgehen sollen.
Verordnet wurde auf einem Rezept zulasten der AOK Hessen (IK 105313145) „Xeplion 150 mg DIS 1 St. (PZN 07568778)“.
Es wurde also das Original verordnet. Als Rabattarzneimittel wird ein Import angezeigt, der jedoch derzeit nicht lieferbar ist. Dürfen wir nun das verordnete Original abgeben oder müssen wir einen anderen Import abgeben?
Antwort
Da in diesem Fall das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist, erfolgt die weitere Abgabe nach § 13 Rahmenvertrag (Abgabe im importrelevanten Markt). Demnach haben Sie die Auswahl zwischen Original und Importen, wobei das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein darf als das verordnete. Hier gibt es preisgünstige Importe, sodass Sie zunächst in Erfahrung bringen sollten, wie es um Ihr Einsparziel bestellt ist. Haben Sie dieses noch nicht erreicht, so sollten Sie die Abgabe eines preisgünstigen Imports in Erwägung ziehen. Grundsätzlich können Sie aber selbst entscheiden, mit welchen Rezepten Sie das Einsparziel erfüllen. Da das Original verordnet ist, könnten Sie dieses auch abgeben. In jedem Fall müssen Sie aber die Nichtabgabe des Rabattarzneimittels per Sonder-PZN dokumentieren. Den Beleg über die Nichtverfügbarkeit sollten Sie natürlich ebenfalls aufbewahren.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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