Rabattierter Import nicht lieferbar – darf das Original abgegeben werden?

Folgendes Rezept zulasten der KKH (IK 101775500) liegt uns vor:
„Enbrel 50 mg Fertigspritzen 12 St. PZN 4492425“
Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.

Das Rabattarzneimittel (ein Import) ist nicht lieferbar. Sind wir verpflichtet, einen anderen Import abzugeben, oder ist auch eine Abgabe des Originals erlaubt?

Antwort

Ist der Rabattartikel nicht lieferbar, dann dürfen Sie nach § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag zwischen verordnetem Original und günstigeren Importen wählen.

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Im import­relevanten Markt nach Absatz 1 ist grund­sätzlich die Abgabe von Referenz­arznei­mitteln, Import­arznei­mitteln und preis­günstigen Import­arznei­mitteln möglich; liegt ein Mehr­fach­vertrieb vor, können unter Berück­sichtigung der Regelungen des § 12 Absatz 2 auch Parallel­arznei­mittel sowie deren Import­arznei­mittel und preis­günstige Import­arznei­mittel abge­geben werden. Es darf nur ein Fertig­arznei­mittel ausge­wählt werden, das abzü­glich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertig­arznei­mittel ist.“

Alle Importe zu Enbrel sind nicht preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags und haben daher auch keinen Einfluss auf das Einsparziel. Daher können Sie das verordnete Enbrel-Original abgeben.

Achtung

Importe, die im Vergleichs-VK teurer sind als das Original, gelten nach der Definition in § 2 Abs. 7 als unwirtschaftlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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