Rabattierte Allergie­lösung weicht deut­lich von ver­ordneter Gesamt­menge ab

Uns liegt eine Ver­ordnung über eine Allergie­lösung N2 2 x 5 ml vor. Der Rabatt­artikel ist dann aber N2 1 x 5 ml.

Dürfen wir, um dem tat­sächlichen Bedarf der Patientin gerecht zu werden und der Ver­ordnung zu entsprechen, 2 x den Rabatt­artikel N2 mit 1 x 5 ml ab­geben?

Antwort

In diesem Fall dürfen Sie die N2-Packung zu 1 x 5 ml PZN 03877028 nicht zweimal abgeben. N2-Größen gelten unab­hängig von der ent­haltenen Menge als identische Mengen. Um die Therapie nicht zu gefährden, empfehlen wir eine Rück­sprache und Rezept­änderung durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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