Rabattierte Allergielösung weicht deutlich von verordneter Gesamtmenge ab
Uns liegt eine Verordnung über eine Allergielösung N2 2 x 5 ml vor. Der Rabattartikel ist dann aber N2 1 x 5 ml.
Dürfen wir, um dem tatsächlichen Bedarf der Patientin gerecht zu werden und der Verordnung zu entsprechen, 2 x den Rabattartikel N2 mit 1 x 5 ml abgeben?
Antwort
In diesem Fall dürfen Sie die N2-Packung zu 1 x 5 ml PZN 03877028 nicht zweimal abgeben. N2-Größen gelten unabhängig von der enthaltenen Menge als identische Mengen. Um die Therapie nicht zu gefährden, empfehlen wir eine Rücksprache und Rezeptänderung durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung