Rabattarzneimittel ist für das Kind kontraindiziert – was ist zu tun?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kinderrezept zulasten der R+V BKK (IK 105823040) erhalten. Verordnet wurde „Betnesol V 0,1 % Creme 30 g N1, PZN 12378815“. Als Rabattartikel zeigt die EDV „Betagalen Creme 30 g“ (PZN 06880284) an. Während Betnesol Creme auch für Kleinkinder zugelassen ist, steht bei Betagalen Creme in der Packungsbeilage „bei Kindern kontraindiziert“.
Welcher Artikel wird hier nun korrekt abgegeben?
Antwort
Da Betagalen Creme bei Kindern kontraindiziert ist, also keine Zulassung für diese Altersgruppe hat, empfehlen wir, in diesem Fall Pharmazeutische Bedenken anzuwenden und ein Arzneimittel auszuwählen, das auch für die vorliegende Altersgruppe zugelassen ist.
Beachten Sie, dass die Abgaberangfolge trotzdem eingehalten werden muss. Sie müssen also innerhalb der vier Preisgünstigsten ein Präparat auswählen, das auch eine Zulassung für Kleinkinder hat. Vergessen Sie nicht, das Sonderkennzeichen 02567024 + Faktor 8 (Bedenken gegen das Rabattarzneimittel) auf dem Rezept aufzudrucken, die Begründung auf der Verordnung anzugeben und diese mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
- DAP Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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