PZN definiert AM – muss trotzdem eine Stärke angegeben sein?

Wir haben folgende Verordnung erhalten:
„Kalydeco 56 Tbl. PZN: 09921463“

Außer diesen Angaben und einer Dosierung ist nichts weiter auf dem Rezept vermerkt. Kalydeco gibt es in verschiedenen Stärken. Die PZN definiert hier eindeutig eine bestimmt Stärke, aber wir sind uns unsicher, ob das ausreicht. Bei einem Arzneimittel dieser Preiskategorie wollen wir kein Risiko eingehen.

Muss die Dosierung in mg zusätzlich ausgeschrieben auf das Rezept?

Antwort

Das Arzneimittel ist zwar durch die Nennung der PZN eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis (nämlich der Stärke zu 150 mg) zuzuordnen, da aber nach § 2 AMVV eine Verschreibung ausdrücklich auch eine Stärke enthalten muss, sollte diese ebenfalls auf dem Rezept zu finden sein.

Nach § 6 Abs. 2c Rahmenvertrag kann diese Angabe durch die Apotheke nach Rücksprache mit dem Verordner ergänzt oder korrigiert werden. Sie sollten also Rücksprache mit dem Arzt halten und die fehlende Dosierung ergänzen. Vergessen sie nicht, einen Hinweis auf die erfolgte Rücksprache aufzubringen und ihre Korrektur abzuzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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