Pyolysin-Salbe für Erwachsene
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Darf man Pyolysin-Salbe auf einem Kassenrezept an einen Erwachsenen abgeben?
Antwort:
Unter den Bedingungen der Anlage I Nr. 5 zur Arzneimittelrichtlinie ist die apothekenpflichtige Pyolysin-Salbe auch für Erwachsene erstattungsfähig:
„Topische Anästhetika und/oder Antiseptika nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus) [Anlage I Nr. 5]“
Diese Bedingungen der Anlage I muss und kann die Apotheke allerdings nicht überprüfen. Nur falls eine Diagnose auf der Verordnung angegeben wurde, muss diese auch zur Ausnahmeliste passen, damit die Salbe von einer GKV erstattet wird. Gegebenenfalls muss die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt halten und der Patient muss das Arzneimittel selbst bezahlen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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