Pulmicort: Dürfen auf Wunsch des Arztes zwei N1-Packungen abgegeben werden?
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Uns liegt ein Rezept über „2 x! Pulmicort Turbo 200 µg 100 IHP 1 Stück“ zulasten der TK vor. Es ist eine Packungsgröße mit 200 IHP im Handel. Der Kunde benötigt aber zwei einzelne Flaschen: eine Packung für zuhause und eine Packung, die er im Notfall bei der Arbeit benötigt. Können wir zweimal N1 abgeben?
Antwort:
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist die N2-Packung bevorzugt abzugeben, auch nach der neuen Regelung in § 3 Abs. 1 Nr. 7e Rahmenvertrag.
Ist es der ausdrückliche Wunsch des Arztes, dass der Patient zwei N1-Packungen erhält, so sollten Sie dies nach Rücksprache mit dem Arzt zusätzlich auf dem Rezept dokumentieren. Ein ärztlicher Sondervermerk ist auf dem Rezept schon enthalten („!“). Zudem wäre es sinnvoll, wenn der Arzt die Normgröße der verordneten Packung ergänzt, sodass klar ist, dass er genau diese Packung meinte.
Auch aus pharmazeutischer Sicht ist die Aufteilung auf zwei Packungen nicht sinnvoll, da es sich bei Pulmicort um ein Inhalativum mit dem Wirkstoff Budesonid handelt, das generell als Dauertherapie und nicht im Akutfall eingesetzt wird.
Deshalb sollte der Arzt und ggf. auch der Patient auf diese Thematik hingewiesen werden. Wenn der Patient tagsüber Atemnot und -beschwerden hat, sollte von ärztlicher Seite nach Ursachen hierfür gesucht werden und evtl. eine Dosisanpassung oder die Zusatzverordnung eines Bronchodilatators erfolgen. Es ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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