Aknenormin-Verordnung mit Überschreitung der Höchstmenge – was ist zu tun?
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Uns liegt ein Rezept über „Aknenormin 10 mg 30 Weichkapseln N1 PZN 02931493“ vor. Als Dosierung ist angegeben: „2 Tabl./Woche“. Damit überschreitet die verordnete Menge den für Frauen im gebärfähigen Alter vorgegebenen Bedarf für einen Monat. Was ist nun zu tun? Eine kleinere Packung gibt es nicht.
Antwort
Laut § 3b AMVV gilt Folgendes:
3b AMVV
Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
Sie haben richtig erkannt, dass bei einer Einnahme von 2 Tabletten jede Woche die Höchstmenge überschritten wäre und das Präparat somit nicht abgegeben werden darf. Der Arzt hat laut § 16 Rahmenvertrag folgende Möglichkeit:
16 Teilmenge, Auseinzelung
Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig. Hat die verschreibende Person im Einzelfall eine Auseinzelung zur patientenindividuellen Versorgung verordnet, bedarf es vor Abgabe einer Einigung über den Preis. Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung) ist auch zulässig, soweit dies die Vertragspartner dieses Rahmenvertrages oder die Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages nach § 129 Absatz 5 SGB V vereinbart haben.
Basierend auf dieser Grundlage dürfte der Arzt eine Teilmenge verordnen, sodass der Patientin nur der Bedarf für 30 Tagen mitgegeben werden kann. Der Preis dieser Teilmengenabgabe muss aber dann zunächst mit der Kasse verhandelt werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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