Wo steht, wie Preise für den SSB zu berechnen sind?

Wir müssen für eine Dialysepraxis erstmals Infusionsbestecke als Sprechstundenbedarf abgeben. Leider ist kein VK in der Software hinterlegt. Wie berechnet man nun den VK? Gibt es für Sprechstundenbedarf einen eigenen Aufschlag?

Antwort

Die Preisberechnung für Sprechstundenbedarfsartikel ist üblicherweise in den jeweiligen Lieferverträgen geregelt. Daher lohnt sicher ein Blick in den für Sie zutreffenden Vertrag. Zusätzlich sind die vereinbarten Vertragspreise normalerweise auch in der EDV abrufbar – in der Lauer-Taxe können Sie beispielsweise das Bundesland eingeben und den Verordnungstyp (Sprechstundenbedarf) und erhalten dann die einzelnen Preisvorgaben. Am besten prüfen Sie die entsprechenden Angaben nochmals in Ihrer EDV und fragen andernfalls bei Ihrem EDV-Anbieter nach, wo Sie die entsprechenden Angaben in der Software finden können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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