Wie geht man bei einer Preisankerüberschreitung bei einem Import vor?

Uns liegt ein Rezept vor, auf dem namentlich ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Es gibt keine Rabatt­artikel. Der verordnete Import ist nicht lieferbar.

Müssen wir nun ein Sonder­kenn­zeichen setzen, wenn wir einen anderen Import abgeben, der über dem Preis­anker liegt?

Antwort

Die Abgabe preis­günstiger Importe ist in § 13 Rahmenvertrag geregelt. Demnach befindet man sich im import­relevanten Markt, wenn außer dem Original nur Importe und keine Rabatt­arznei­mittel zur Abgabe zur Verfügung stehen.

13 Rahmenvertrag Abs. 2 Satz 2

Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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