Wie wird eine Preis­anker­über­schreitung auf einem E-Rezept doku­mentiert?

Wegen Nichtliefer­barkeit müssen wir den Preis­anker bei einer Verordnung über­schreiten. Es ist ein E-Rezept, daher sind wir unsicher:

Wie muss in diesem Fall die Doku­mentation auf der Ver­ordnung erfolgen, in „E-Rezept Änderung“, in „E-Rezept Doku­mentation“ oder gar nicht?

Antwort

Wenn Sie den Preis­anker über­schreiten, müssen Sie dies auf jeden Fall auf dem (E-)Rezept doku­mentieren, um nicht in eine Retax­falle zu tappen. Das Eingabe­feld für die Sonder-PZN und die dazu­ge­hörigen Faktoren für die Nicht­verfüg­bar­keit ist in den meisten Software­systemen hinter den Dokumentations­hinweisen ver­borgen. Ein zusätzlicher Vermerk muss bei einer Nicht­verfüg­bar­keit und Preis­anker­über­schreitung nicht einge­geben werden, kann jedoch immer über den Schlüssel 12 erfolgen, damit die Vorgehens­weise trans­parenter ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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