Wie wird eine Preisankerüberschreitung auf einem E-Rezept dokumentiert?
Wegen Nichtlieferbarkeit müssen wir den Preisanker bei einer Verordnung überschreiten. Es ist ein E-Rezept, daher sind wir unsicher:
Wie muss in diesem Fall die Dokumentation auf der Verordnung erfolgen, in „E-Rezept Änderung“, in „E-Rezept Dokumentation“ oder gar nicht?
Antwort
Wenn Sie den Preisanker überschreiten, müssen Sie dies auf jeden Fall auf dem (E-)Rezept dokumentieren, um nicht in eine Retaxfalle zu tappen. Das Eingabefeld für die Sonder-PZN und die dazugehörigen Faktoren für die Nichtverfügbarkeit ist in den meisten Softwaresystemen hinter den Dokumentationshinweisen verborgen. Ein zusätzlicher Vermerk muss bei einer Nichtverfügbarkeit und Preisankerüberschreitung nicht eingegeben werden, kann jedoch immer über den Schlüssel 12 erfolgen, damit die Vorgehensweise transparenter ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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