Preisanker und Mehrkosten bei Vergleich Original vs. Import
Wir stehen vor folgendem Problem: Es liegt ein Rezept über Daxas 500 µg, 90 Stück (PZN 06563661 = Original) mit Aut-idem-Kreuz vor. Rabattverträge gibt es hier nicht. Für das verordnete Original müssten Mehrkosten von über hundert Euro bezahlt werden (Mehrkosten plus Zuzahlung = 110,86 €).
Es gibt Importe, die preislich günstiger sind und bei denen weniger Mehrkosten anfallen (Beispiel PZN 15417119, Mehrkosten 47,94 €), aber bei Auswahl von solch einem Import moniert der Computer, dass der Preisanker überschritten wird und eine Genehmigung erforderlich ist.
Können Sie bei der Klärung behilflich sein?
Antwort
Beim Vergleich Original versus Import müssen nicht die normalen VK, sondern die um alle Rabatte bereinigten VK verglichen werden (dies wird in der Taxe meist mit eigener Spalte dargestellt). Bei Daxas zeigt sich, dass diesbezüglich tatsächlich das verordnete Original mit dem geringsten Vergleichs-VK gelistet ist:
Die EDV moniert die Auswahl eines Importes vermutlich aufgrund dieser Preise, denn laut Rahmenvertrag gilt die Abgabe von Importen, die teurer sind als das Original, als unwirtschaftliche Abgabe.
Allerdings sieht der Rahmenvertrag auch vor, dass immer das Präparat auszuwählen ist, bei dem die geringsten Mehrkosten zu leisten sind. Bezugnehmend auf den Original-Import-Vergleich lautet es in § 13 Abs. 2 folgendermaßen:
13 Abs. 2 Rahmenvertrag
„[…] Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für diese Mehrkosten durch die Versicherte / den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für die Versicherte / den Versicherten auszuwählen. Für die Fälle der Sätze 3 und 4 gilt § 2 Absatz 7 Satz 5 nicht.“
Daher sollten Sie den Import auswählen, der die geringsten Mehrkosten beinhaltet, im vorliegenden Fall das Präparat von Abacus. Zur Sicherheit (und zur besseren Nachverfolgbarkeit, falls Nachfragen dazu kommen) empfiehlt sich ggf. ein zusätzlicher Vermerk (wie „Abgabe des Präparates mit den geringsten Mehrkosten“) auf dem Rezept bzw. im Abgabedatensatz.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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