Preisanker bei ver­änderter Packungs­anzahl

Wir haben eine Ver­ordnung von Turfa gamma 100 St. vorliegen. Da die 100er-Packung nicht liefer­bar ist, müssen wir 2 x 50 St. ab­geben. Der Preis­anker wurde ja durch den Arzt bei der 100er-Packung gesetzt.

Bleibt dieses nament­lich verordnete Präparat immer der Preis­anker oder ändert sich der Preis­anker auf die beliefer­bare Größe, z. B. in unserem Fall auf Turfa gamma 50 St.?

Antwort

Sie müssen, bevor sie zu 2 x 50 St. wechseln, prüfen, ob eine 100er-Packung lieferbar ist. Bei der Nicht­liefer­bar­keit darf auch der Preis­anker bei mehreren kleineren Packungen über­schritten werden. Sie sollten ledig­lich die Preis­anker­über­schreitung begründen – in Ihrem Fall, dass es an Nicht­liefer­bar­keiten gelegen hat.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung