Pradaxa 100 Stück: Darf Nachfolgeartikel mit 180 St. abgegeben werden?

Verordnet wurde eine Packung Pradaxa 150 mg 100 Stück.
Diese ist außer Handel; Nachfolger ist laut EDV die Packung zu 180 Stück, die allerdings auch nicht normiert ist.

Darf ohne Rezeptänderung die Packung mit 180 Stück abgegeben werden? 

Antwort:

Nach unserer Recherche gibt es noch eine 100er-Packung Pradaxa im Handel (sofern sie lieferbar ist):

Sollte diese nicht lieferbar sein und handelt es sich um eine Verordnung zulasten einer vdek-Kasse, sollten Sie mit dem Arzt Rücksprache halten und dies auf dem Rezept dokumentieren. Für vdek-Kassen (= Ersatzkassen) gilt, dass bei Nichtlieferbarkeit des verordneten Präparats und der preisgünstigeren Importe nach Rücksprache mit dem Arzt ein teureres Arzneimittel (Original/Import) abgegeben werden darf. Wichtig ist, die Rücksprache auf dem Rezept zu dokumentieren (mit Datum und Unterschrift) und die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit aufzudrucken:

4 (8) vdek-AVV – Auszug

„Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (02567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen.“

In den Lieferverträgen der Regionalkassen ist dies teils unterschiedlich geregelt. Es gilt, die einzelnen Vereinbarungen vor der Abgabe diesbezüglich zu überprüfen. Bei Abgabe zulasten einer Primärkasse sollten Sie daher sicherheitshalber das Rezept vom Arzt in eine eindeutige Verordnung ändern lassen (namentliche Verordnung des abzugebenden Präparates).

Da es aber abgesehen von dieser GERKE-Packung keine 100er-Alternativen mehr gibt, die Sie alternativ abgeben könnten, sollten Sie in jedem Fall den Arzt um eine neue Verordnung mit entsprechender Menge bitten.

Zur fehlenden N-Kennzeichnung: Sowohl die 100er- als auch die 180er-Packung liegen zwischen dem N2- und N3-Bereich und tragen daher keine N-Bezeichnung. Da es sich aber nicht um Jumbopackungen handelt, ist eine Abgabe möglich, wenn die genaue Stückzahl auf dem Rezept angegeben ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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