An welcher Stelle wird die Botendienstpauschale auf dem Rezept aufgedruckt?
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Wir haben eine Frage zur Bedruckung der GKV-Rezepte mit der Botendienstpauschale. Unser EDV-System druckt die Botendienstgebühr immer an die letzte Stelle auf dem Rezept. Ist das richtig? Wir dachten, die Gebühr müsste immer unmittelbar unterhalb des per Botendienst gelieferten Arzneimittels aufgebracht werden.
Antwort
Der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung ist zu entnehmen, in welcher Reihenfolge PZN bzw. Sonder-PZN auf Papierrezepten aufzudrucken sind. Die Botendienstgebühr kommt dabei erst nach den PZN der abgegebenen Mittel zum Tragen. Sofern keine weiteren Sonder-PZN (z. B. Noctu-/BtM-Gebühr) aufzudrucken sind, steht die Botendienstgebühr damit an letzter Stelle im Taxfeld.
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