An welcher Stelle wird die Boten­dienst­pauschale auf dem Rezept aufgedruckt?

Wir haben eine Frage zur Bedruckung der GKV-Rezepte mit der Boten­dienst­pauschale. Unser EDV-System druckt die Boten­dienst­gebühr immer an die letzte Stelle auf dem Rezept. Ist das richtig? Wir dachten, die Gebühr müsste immer unmit­telbar unterhalb des per Boten­dienst gelieferten Arznei­mittels aufge­bracht werden.

Antwort

Der Technischen Anlage 1 zur Arznei­mittel­abrechnungs­ver­einbarung ist zu entnehmen, in welcher Reihen­folge PZN bzw. Sonder-PZN auf Papier­rezepten aufzu­drucken sind. Die Boten­dienst­gebühr kommt dabei erst nach den PZN der abge­gebenen Mittel zum Tragen. Sofern keine weiteren Sonder-PZN (z. B. Noctu-/BtM-Gebühr) aufzu­drucken sind, steht die Boten­dienst­gebühr damit an letzter Stelle im Taxfeld.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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