Können Portokosten zulasten einer GKV abgerechnet werden?

Wir stellen uns regelmäßig die Frage, ob wir Portokosten zulasten der GKV abrechnen können. Können Sie uns helfen?

Antwort

In welcher Höhe Portokosten bei der Beschaffung von Arzneimitteln abgerechnet werden können, ist in den Lieferverträgen der Krankenkassen vereinbart. Für Ersatzkassen gilt nach § 7 Abs. 7 des aktuellen Arzneiversorgungsvertrags Folgendes:

7 Abs. 7 des aktuellen Arzneiversorgungsvertrags

„Unvermeidbare Telegrammgebühren, Fernsprechgebühren, Porti, Zölle und andere Kosten der Beschaffung von Arzneimitteln, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden, können die Apotheken gesondert berechnen. Übersteigen die Beschaffungskosten 9,00 Euro (inklusive MwSt.), so ist vorab die Zustimmung der Ersatzkasse einzuholen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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