Plegridy: Dürfen drei 2er-Packungen anstatt einer 6er-Packung abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „Plegridy Fertigpen 125 µg 6 St. N3“ vor.
Wir haben bei Kohlpharma bestellt, und zwar 3 x die 2er-Packung (PZN 11073114), vor allem um die Importquote zu erfüllen. Es ist kein anderer Import lieferbar.
Ist die Abgabe so zulässig?
Antwort:
Eine Mehrfachabgabe der 2er-Packung ist in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag nicht zulässig, da eine Packung mit 6 Stück im Handel ist, die der Arzt auch verordnet hat.
Daher besteht Ihre Auswahlmöglichkeit nur unter den 6er-Packungen (Original/Importe; s. Abb.).
Ist keiner der preisgünstigen Importe lieferbar, können Sie mit Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 und Faktor 3 verhindern, dass Ihnen die Originalabgabe zulasten der Importquote angerechnet wird. Rezepte mit dieser Kennzeichnung fließen nicht in die Berechnung der Quote bzw. Wirtschaftlichkeitsreserve mit ein.
Die Defektbelege sind in der Apotheke aufzubewahren.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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