Pille danach zulasten der GKV abrechenbar?

Für eine 19-jährige Patientin wurde zulasten der AOK PLUS (IK 105998018) „EllaOne 30 mg Tabletten TAB 1 St. N1“ verordnet, also die Pille danach. Nun ist dieses Präparat nur apotheken­pflichtig und deswegen zeigt unsere EDV eine Warn­meldung. Wir wissen, dass die Pille bis zum voll­endeten 22. Lebens­jahr von der GKV über­nommen wird.

Gehört dieses Präparat auch mit dazu? Die Kundin ist allge­mein von der Zu­zahlung befreit, das Rezept wäre also kosten­frei für sie. Wie ist der jetzige Stand?

Antwort

In § 24a SGB V heißt es:

24a SGB V

„(1) Versicherte haben Anspruch auf ärzt­liche Beratung über Fragen der Empfängnis­regelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforder­liche Unter­suchung und die Ver­ordnung von empfängnis­regelnden Mitteln.

(2) Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebens­jahr haben Anspruch auf Ver­sorgung mit ver­schreibungs­pflichtigen empfängnis­ver­hütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt ent­sprechend. Satz 1 gilt ent­sprechend für nicht verschreibungs­pflichtige Not­fall­kontra­zeptiva, soweit sie ärzt­lich ver­ordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt ent­sprechend.“

Die Pille danach darf also ebenso wie die Pille für Patientinnen unter 22 Jahren zulasten der GKV abge­rechnet werden. Eine Zuzahlung wird bei einer Befreiung hier nicht fällig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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