Pille danach zulasten der GKV abrechenbar?
Für eine 19-jährige Patientin wurde zulasten der AOK PLUS (IK 105998018) „EllaOne 30 mg Tabletten TAB 1 St. N1“ verordnet, also die Pille danach. Nun ist dieses Präparat nur apothekenpflichtig und deswegen zeigt unsere EDV eine Warnmeldung. Wir wissen, dass die Pille bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der GKV übernommen wird.
Gehört dieses Präparat auch mit dazu? Die Kundin ist allgemein von der Zuzahlung befreit, das Rezept wäre also kostenfrei für sie. Wie ist der jetzige Stand?
Antwort
In § 24a SGB V heißt es:
24a SGB V
„(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.
(2) Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.“
Die Pille danach darf also ebenso wie die Pille für Patientinnen unter 22 Jahren zulasten der GKV abgerechnet werden. Eine Zuzahlung wird bei einer Befreiung hier nicht fällig.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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