Pille danach für eine 28-Jährige zulasten der GKV abrechenbar?
Für eine 28-jährige Patientin wurde zulasten der DAK „EllaOne 30 mg Tabletten TAB 1 St. N1“ verordnet, also die Pille danach.
Nun ist dieses Präparat nur apothekenpflichtig und deswegen zeigt unsere EDV eine Warnmeldung. Wir wissen, dass die Pille danach bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verordnet werden kann. Die Patientin ist aber 28 Jahre alt, gibt es eine neue Regelung?
Antwort
Tatsächlich wurde mit Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes am 25.02.2025 der § 24a SGB V angepasst.
In § 24a Abs. 2 SGB V heißt es nun wie folgt:
24a Abs. 2 SGB V
„Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend. Der Anspruch nach Satz 2 besteht für Versicherte ohne Altersbeschränkung, wenn Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen.“
Die Pille danach kann also ohne Altersbeschränkung auf GKV-Rezept verordnet werden, wenn aus ärztlicher Sicht der Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegt. Da die Apotheke nur dann eine erweiterte Prüfpflicht hat, wenn eine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist, können Sie die Pille danach zulasten der GKV abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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