Kann Pifeltro ohne N-Bezeichnung auf ein Entlassrezept abgegeben werden?

Wir haben ein Entlassrezept zulasten der DAK bekommen. Verordnet wurde Pifeltro 100 mg FTA 30 Stück. Die Packung ist die kleinste im Handel befindliche Größe, besitzt aber keine Normgröße. Kann die Packung mit Sonderkennzeichen trotzdem abgegeben werden?

Antwort

Pifeltro besitzt kein Normkennzeichen, da die Mengen 30 Stück und 90 Stück jeweils zwischen die Normbereiche für einen nicht-nukleosidischen Hemmstoff der Reversen Transkriptase (NNRTI) fallen: N1: 16–24; N2: 54–66; N3: 190–200.
Damit überschreitet die verordnete Packungsgröße den N1-Bereich und wäre streng genommen auf Entlassrezept nicht abgabefähig. Im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen ist jedoch vereinbart, dass die Apotheke in solchen Fällen, wo zwar ein N1-Bereich definiert, aber keine Packung dieser Größe im Handel ist, auch eine Packung abgegeben werden darf, die oberhalb der N1 liegt – dies muss jedoch durch Angabe der Sonder-PZN 96460731 dokumentiert werden.
Da in Ihrem Fall ein Rezept zulasten einer Ersatzkasse vorliegt, können Sie die verordnete Packung mit der zuvor ausgeführten Dokumentation zulasten der Krankenkasse abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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