Gelten Pharmazeutische Bedenken auch bei Mengenkürzungen?

Uns liegt ein Rezept über sechs Methotrexat-Spritzen vor: „MTX Hexal 25 mg/ml FER 10 mg 6 St. N2“. Bei der angegebenen Krankenkasse (BARMER, IK 104080005) ist das (einzige) Rabattarzneimittel allerdings eine Packung mit 5 Stück. Der Patient versteht diese Kürzung der Packungsgröße nicht, da ihm ja sechs Stück aufgeschrieben wurden. Er käme also damit nicht über die eigentlich angedachte Therapiedauer mit seinem Arzneimittel aus.

Kann man in diesem Fall Pharmazeutische Bedenken geltend machen, da die vom Arzt verordnete Menge unterschritten wird, oder brauchen wir besser ein neues Rezept mit Aut-idem-Kreuz, um den Patienten mit der verordneten Menge versorgen zu können?

Antwort:

Die Abgabe eines Rabattarzneimittels hat nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen immer Vorrang. In diesem Fall sind Packungen mit sechs und fünf Spritzen gegeneinander austauschbar, da beide im N2-Bereich liegen.

Abb.: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, Stand: 01.10.2019

Sie können aber jederzeit Pharmazeutische Bedenken anmelden, wenn Sie die Therapiesicherheit oder adäquate Versorgung des Patienten gefährdet sehen. Dies kann in der Tat der Fall sein, wenn eine verordnete Menge aufgrund eines Rabattvertrags gekürzt werden müsste und der Patient daher nicht für die vorgesehene Dauer mit seinem Arzneimittel auskäme. Wenn der Patient sechs Spritzen benötigt, damit die Therapie erfolgreich ist, ist das ein Grund, von der Abgabe eines Rabattartikels abzuweichen. Die Sonder-PZN mit Faktor 9 für sonstige Bedenken ist dann zur Dokumentation aufzudrucken. Zusätzlich sollte der Grund für die Pharmazeutischen Bedenken handschriftlich auf dem Rezept festgehalten werden, abgezeichnet mit Datum und Kürzel.

Achtung: Sie müssen trotzdem die Abgaberangfolge nach Rahmenvertrag durchlaufen, bis Sie ein abgabefähiges Arzneimittel gefunden haben, gegen das keine Bedenken bestehen! Da zu den vier preisgünstigsten und den folgenden Arzneimitteln jeweils nur 5-Stück-Packungen gehören, sollten Sie auf dem Rezept vermerken, dass Bedenken gegen alle 5er-Packungen bestehen und nur durch die Abgabe einer 6er-Packung die Therapie erfolgreich fortgesetzt werden kann. Prüfen Sie bitte ebenfalls, ob es zu Problemen aufgrund der abweichenden Wirkkonzentrationen kommen könnte, und stellen Sie sicher, dass der Patient im korrekten Umgang mit den Spritzen geschult ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung