Patient holt Arzneimittel nicht ab – kann das Rezept abgerechnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Ein Kunde legte uns folgendes BtM-Rezept vor:
„Medikinet adult 10 mg 78 Stück“.
Wir mussten das Arzneimittel bestellen und der Kunde wollte es abholen kommen. Nun liegt es allerdings seit geraumer Zeit bei uns und der Großhandel möchte es nicht zurücknehmen.
Können wir das Rezept trotzdem abrechnen?
Antwort
Zunächst sollten Sie versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen – vielleicht ist er im Urlaub. Nach BtMVV ist es ausreichend, wenn die Verordnung innerhalb von 7 Tagen in der Apotheke vorgelegt wurde, die Abgabe darf auch später erfolgen. Nur sollten Sie auf dem Rezept einen Hinweis auf die fristgerechte Vorlage der Verordnung aufbringen, falls das Rezept erst bei der Abholung bedruckt wird.
Nach unserer Auffassung können Sie ein eingereichtes Rezept auch abrechnen, denn der Kunde hat Sie ja damit beauftragt, es zu ordern. Bei BtM ist das natürlich aufgrund der Dokumentation etwas schwieriger, sodass wir den telefonischen Kontakt mit dem Patienten bevorzugen würden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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