Passende Packung nicht an Lager – wie gehen wir im Notdienst vor?

Wir haben Notdienst und uns stellt sich ein Problem.
Verordnet ist auf einem Zahnarzt-E-Rezept mittels Freitext: Clindamycin 600 mg 18 Tabletten

Wir haben keine passende Clindamycin-600-mg-Packung mit 18 Stück an Lager, vorrätig hätten wir allerdings Clindahexal 600 mg 14 Tabletten.

Die Aut-idem-Kriterien wären hierbei leider nicht erfüllt und die verordnende Arztpraxis können wir nicht erreichen. Dürfen wir in diesem Fall austauschen und falls ja, welches Sonderkennzeichen ist erforderlich?

Antwort

§ 17 des Rahmenvertrags legt fest, welche Regeln im dringenden Fall (Akutversorgung, Notfall) gelten. Laut diesem gilt für ihren Fall Folgendes:

17 des Rahmenvertrags

Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist

eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, gilt: […] 5. Ist eine nach Stückzahl verordnete Packung nicht vorrätig, so ist die nächstkleinere, vorrätige Packung abzugeben.

Da die 18-Stück-Packung nicht vorrätig ist, können Sie demnach die nächstkleinere, an Lager liegende 14-Stück-Packung abgeben. Die Abweichung dokumentieren Sie nach § 14 Abs. 2 Rahmenvertrag mit der Sonder-PZN für den dringenden Fall. Eine zusätzliche freitextliche Dokumentation mittels Schlüssel 12 ist nicht zwingend notwendig, kann der Krankenkasse aber ggf. helfen, die Situation nachzuvollziehen.

Siehe Vereinbarung der Technischen Kommission nach § 300 hinsichtlich der Dokumentation im dringenden Fall:

300 der Vereinbarung der Technischen Kommission

Ein zusätzlicher Vermerk, wie beim Papierrezept vorgesehen, ist beim E-Rezept nicht erforderlich. Allerdings besteht die grundsätzliche Möglichkeit, ergänzend im Zusatzattribut 12 weitere Angaben zu machen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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