Welche Packungsgröße müssen wir bei einem SSB-Rezept abgeben?
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Wir haben ein Sprechstundenbedarfsrezept über 2 x 10 Priorix FER (PZN 04649186) vorliegen. In der Lauer-Taxe haben wir gesehen, dass es auch eine Packung mit 20 Stück gibt.
Müssen wir jetzt 2-mal die 10 Stück beliefern oder 1-mal die 20er-Packung abgeben? Wie verhalten wir uns richtig?
Antwort
Im Falle eines Sprechstundenbedarfsrezeptes muss das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V beachtet werden. Sie müssen also in diesem Fall 1-mal die größere Packung mit den 20 Stück abgeben. Aber Achtung: Im Gegensatz dazu müssen Sie bei einer Verordnung auf den Namen eines Patienten zulasten der GKV immer genau die verordneten Packungsgrößen beliefern. Grundlage dafür ist § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag, der besagt, dass Verordnungen mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern sind.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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