Welche Packungsgröße müssen wir bei einem SSB-Rezept abgeben?

Wir haben ein Sprech­stunden­bedarfs­rezept über 2 x 10 Priorix FER (PZN 04649186) vorliegen. In der Lauer-Taxe haben wir gesehen, dass es auch eine Packung mit 20 Stück gibt.

Müssen wir jetzt 2-mal die 10 Stück beliefern oder 1-mal die 20er-Packung abgeben? Wie verhalten wir uns richtig?

Antwort

Im Falle eines Sprech­stunden­bedarfs­rezeptes muss das Wirtschaftlich­keits­gebot nach § 12 SGB V beachtet werden. Sie müssen also in diesem Fall 1-mal die größere Packung mit den 20 Stück abgeben. Aber Achtung: Im Gegen­satz dazu müssen Sie bei einer Verordnung auf den Namen eines Patienten zulasten der GKV immer genau die verordneten Packungs­größen beliefern. Grundlage dafür ist § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag, der besagt, dass Verordnungen mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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