Oxycodon-HCl beta 1x täglich 10 mg RET: Austausch auf Rabattarzneimittel oder nicht?
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Wir sind verunsichert: Uns liegt ein Rezept über „Oxycodon-HCl beta 1x tgl 10 Retardtabletten, RET, 100 St. N3“ vor. Alle formalen Vorgaben sind erfüllt, Krankenkasse ist die DAK (IK 105830016).
Die EDV zeigt uns bei Übernahme ins Kassensystem keinen Rabattartikel an. In der Taxe finden sich aber rabattierte Oxycodonpräparate mit 10 mg/100 St und wir meinen, uns zu erinnern, dass wir in der Vergangenheit bei Nichtaustausch eines solchen Präparates retaxiert wurden. Können Sie helfen?
Antwort:
Bei Ihrem Fall ist maßgeblich, dass Oxycodon seit 1. August 2016 auf der Substitutionsausschlussliste steht und Präparate mit unterschiedlichen Anwendungshäufigkeiten nicht gegeneinander ausgetauscht werden dürfen:
Die Rabattarzneimittel, die Sie (vermutlich im Rahmen einer Wirkstoffsuche) in der Taxe finden, weichen in der Applikationshäufigkeit vom verordneten Oxycodonpräparat mit 1x täglicher Applikation ab. Aus diesem Grund ist ein Austausch auf ein Rabattarzneimittel nicht erlaubt! Mit 1x täglicher Applikation zeigt die Vergleichssuche nur ein Alternativpräparat an und dieses ist nicht rabattiert.
Falls Sie in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall retaxiert wurden, wären folgende Szenarien denkbar: Es war ursprünglich ein Oxycodonpräparat verordnet, das mehrmals täglich einzunehmen war, weshalb Rabattarzneimittel mit gleicher Applikationshäufigkeit zur Verfügung gestanden hätten. Oder es war ein Präparat mit 1x täglicher Applikation verordnet, allerdings vor Inkrafttreten der letzten Fassung der Substitutionsausschlussliste, also vor August 2016. Damals galt das Austauschverbot noch nicht und so musste die Nichtabgabe eines rabattierten Oxycodonpräparates mit Sonder-PZN und Begründung auf dem Rezept dokumentiert werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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