Dürfen OTC-Paracetamol-Tabletten für einen Erwachsenen auf ein GKV-Rezept abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgende Frage stellen wir uns: Auf einem gebührenfreien Kassenrezept sind drei Packungen zu jeweils 20 Stück Paracetamol verordnet. Es ist keine Diagnose angegeben. Die Patientin erhält keine Co-Medikation mit Opioiden.
Darf man die Packungen trotzdem zulasten der Krankenkasse abgeben?
Antwort
Das kommt ganz auf das Alter der Patientin an: Bei Paracetamol handelt es sich in der genannten Packungsgröße um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das bis zum Alter von 12 Jahren zulasten der Kasse abgegeben werden darf.
Für Erwachsene wird Paracetamol in dieser Form, wie Sie auch schon schreiben, nur gemäß der Arzneimittel-Richtlinie Anlage I Nr. 3 erstattet:
Anlage I
„Acetylsalicylsäure und Paracetamol nur zur Behandlung schwerer und schwerster Schmerzen in Co-Medikation mit Opioiden. [Anlage I Nr. 3]“
Schreibt der Arzt keine Diagnose auf das Rezept, dann dürfen Sie die Medikation ohne Prüfung zulasten der Kasse abgeben. Nur wenn der Arzt eine Diagnose vermerkt, müssen Sie prüfen, ob der Patient eventuell mit Opioiden behandelt wird. Grundsätzlich können Sie dazu auch Rücksprache mit dem Arzt halten, wenn Sie Bedenken haben, das Rezept zulasten der GKV abzurechnen.
Alternativ könnte der Arzt verschreibungspflichtige Paracetamol-Tabletten verordnen, diese gibt es aktuell beispielsweise noch von der Firma STADA in den Größen 30 und 50 Stück.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung