Dürfen OTC-Paracetamol-Tabletten für einen Erwachsenen auf ein GKV-Rezept abgegeben werden?

Folgende Frage stellen wir uns: Auf einem gebühren­freien Kassen­rezept sind drei Packungen zu jeweils 20 Stück Paracetamol verordnet. Es ist keine Diagnose ange­geben. Die Patientin erhält keine Co-Medikation mit Opioiden.

Darf man die Packungen trotzdem zulasten der Kranken­kasse ab­geben?

Antwort

Das kommt ganz auf das Alter der Patientin an: Bei Paracetamol handelt es sich in der genannten Packungs­größe um ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel, das bis zum Alter von 12 Jahren zulasten der Kasse abge­geben werden darf.

Für Erwachsene wird Paracetamol in dieser Form, wie Sie auch schon schreiben, nur gemäß der Arznei­mittel-Richtlinie Anlage I Nr. 3 erstattet:

Anlage I

„Acetylsalicylsäure und Paracetamol nur zur Behandlung schwerer und schwerster Schmerzen in Co-Medikation mit Opioiden. [Anlage I Nr. 3]“

Schreibt der Arzt keine Diagnose auf das Rezept, dann dürfen Sie die Medikation ohne Prüfung zulasten der Kasse abgeben. Nur wenn der Arzt eine Diagnose vermerkt, müssen Sie prüfen, ob der Patient eventuell mit Opioiden behandelt wird. Grund­sätzlich können Sie dazu auch Rück­sprache mit dem Arzt halten, wenn Sie Bedenken haben, das Rezept zulasten der GKV abzu­rechnen.

Alternativ könnte der Arzt verschreibungs­pflichtige Paracetamol-Tabletten verordnen, diese gibt es aktuell beispiels­weise noch von der Firma STADA in den Größen 30 und 50 Stück.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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