OTC-Mometasonnasenspray verordnet: Wie muss die Apotheke vorgehen?
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Einer unserer verschreibenden HNO-Ärzte verordnet häufig mometasonhaltiges Nasenspray (OTC) für Erwachsene auf Kassenrezept. In der Anlage I der AM-RL kann die Indikation, die dies zulässt, nachgelesen werden.
Der Arzt muss ja keine Diagnose auf das Rezept schreiben, die Apotheke unterliegt aber nach unserer Einschätzung einer Prüfpflicht und darf nur bei Übereinstimmung abgeben.
Wie müssen wir in solchen Fällen vorgehen? Müssen wir, um einer Retaxation vorzubeugen, die Diagnose auf das Rezept schreiben? Müssen wir uns in der Praxis rückversichern, dass die Diagnose, die die Abgabe eines OTC-Präparates rechtfertigt, gestellt wurde? Was muss auf dem Rezept vermerkt werden?
Antwort
Wie Sie richtig schreiben, sind Glucocorticoide (topisch oder nasal) zur Behandlung der persistierenden allergischen Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik laut Anlage I Nr. 21 zur Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig.
Der Arzt muss keine Diagnose auf dem Rezept angeben und die Apotheke hat auch keine Prüfpflicht, solange keine Diagnose vermerkt wurde. Nur wenn der Arzt eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat, muss die Apotheke prüfen, ob diese zur Ausnahme der Anlage I passt. Ist keine Diagnose auf dem Rezept, hat die Apotheke keine Prüfpflicht und darf das cortisonhaltige OTC-Nasenspray ohne Prüfung zulasten der Krankenkasse abgeben.
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Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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