OTC-Mometasonnasenspray verordnet: Wie muss die Apotheke vorgehen?

Einer unserer verschreibenden HNO-Ärzte verordnet häufig mometason­haltiges Nasen­spray (OTC) für Erwachsene auf Kassen­rezept. In der Anlage I der AM-RL kann die Indikation, die dies zulässt, nachge­lesen werden.

Der Arzt muss ja keine Diagnose auf das Rezept schreiben, die Apotheke unter­liegt aber nach unserer Ein­schätzung einer Prüf­pflicht und darf nur bei Über­ein­stimmung ab­geben.

Wie müssen wir in solchen Fällen vorgehen? Müssen wir, um einer Retaxation vorzu­beugen, die Diagnose auf das Rezept schreiben? Müssen wir uns in der Praxis rück­versichern, dass die Diagnose, die die Abgabe eines OTC-Präparates recht­fertigt, gestellt wurde? Was muss auf dem Rezept vermerkt werden?

Antwort

Wie Sie richtig schreiben, sind Glucocorticoide (topisch oder nasal) zur Behandlung der persis­tierenden allergischen Rhinitis mit schwer­wiegender Symptomatik laut Anlage I Nr. 21 zur Arznei­mittel-Richtlinie erstattungs­fähig.

Der Arzt muss keine Diagnose auf dem Rezept angeben und die Apotheke hat auch keine Prüf­pflicht, solange keine Diagnose vermerkt wurde. Nur wenn der Arzt eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat, muss die Apotheke prüfen, ob diese zur Ausnahme der Anlage I passt. Ist keine Diagnose auf dem Rezept, hat die Apotheke keine Prüf­pflicht und darf das cortison­haltige OTC-Nasen­spray ohne Prüfung zulasten der Kranken­kasse abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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