Können wir ein OTC-Allergiemittel für einen Erwachsenen auf GKV-Rezept abrechnen?

Uns liegt ein Rezept über MometaDex 18 g (PZN 17600980) vor. Es wurde für einen Erwachsenen zulasten der AOK Rheinland verordnet. Dürfen wir dieses Rezept abrechnen oder muss der Patient das Mittel selbst bezahlen?

Antwort

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen für Erwachsenen nur zulasten der gesetzlichen Kassen abgegeben werden, wenn es eine Ausnahme zur Verordnung in der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie gibt. Das ist hier der Fall, wie ein Hinweis zu MometaDex in der Lauer-Taxe klarstellt:

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft Glukokortikoide, topisch nasal nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik. [Anlage I Nr. 21]

Beachten Sie, dass von ärztlicher Seite keine Diagnose auf das Rezept geschrieben werden muss und Sie in der Apotheke die Bedingungen der Anlage I weder prüfen können noch prüfen müssen (falls eine Diagnose angegeben sein sollte, sollten Sie aber prüfen, ob diese zu den Angaben der Arzneimittel-Richtlinie passt).

Wurde MometaDex zulasten einer GKV verordnet, können Sie davon ausgehen, dass die Indikation gemäß der Anlage I vorliegt, und Sie dürfen das Präparat auch für einen Erwachsenen zulasten der Krankenkasse abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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