Original vs. Import: Keine Rabattartikelanzeige bei abweichenden Darreichungsformen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Verordnung über Humalog Mix 50 Kwikpen ACAMU FER N2 10 St. zulasten der AOK Rheinland (104212505) vor. Der Import von ACAMU wird vom PC mit der Darreichungsform FER angezeigt, das Original und alle anderen Importe hingegen als ISU. Der Rabattvertrag über das Original wird ausgehend von dem genannten Import nicht angezeigt. Dürfen wir trotzdem das Original abgeben?
Antwort:
Original und bezugnehmende Importe gelten als identisch und sind deshalb trotz geringfügig abweichender Darreichungsform austauschbar. Dies lässt sich aus § 5 Abs. 2 Rahmenvertrag ableiten.
5 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Importierte Arzneimittel im Sinne dieses Rahmenvertrages sind Arzneimittel,
- die nach dem Arzneimittelgesetz unter Bezugnahme auf ein deutsches Referenzprodukt zugelassen sind oder als zugelassen gelten,
- die in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) eingetragen sind,
- die mit dem Bezugsarzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie in der Darreichungsform therapeutisch vergleichbar sind (Re- und Parallelimporte),
- die ferner den Anforderungen des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch entsprechen und
- deren für den Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis unter Berücksichtigung der Abschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V mindestens 15 vom Hundert oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels.“
Es kann sein, dass die Apothekensoftware alternative Rabattartikel nur bei Übereinstimmung der Aut-idem-Kriterien (§ 4 Abs. 1 Rahmenvertrag), nach denen die Darreichungsformen identisch oder austauschbar sein müssen, anzeigt. Dann kann es dazu kommen, dass Rabattverträge im Verhältnis Original/Import aufgrund abweichender Darreichungsformen übersehen werden. Deshalb ist es wichtig, bei Verordnungen, bei denen nur Original und Import zur Auswahl stehen, den Original-Reimport-Dialog zu öffnen und auf Rabattverträge zu prüfen. Viele Softwaresysteme haben diese Problematik aber mittlerweile berücksichtigt, indem auch Rabattverträge im Verhältnis Original/Import bei abweichender Darreichungsform angezeigt werden.
Aufgrund der hohen Retaxgefahr bei Nichtabgabe des Rabattarzneimittels und der Regelung, dass die Darreichungsformen von Importen nur therapeutisch vergleichbar sein müssen, ist auch bei Verordnung des ACAMU-Imports mit der Darreichungsform FER das rabattierte Original mit der Darreichungsform ISU vorrangig abzugeben.
Ob die Apotheke im Falle einer Retaxation Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem Softwareanbieter stellen kann, wenn Rabattartikel nicht angezeigt wurden, ist fraglich und je nach Vertrag mit dem Softwareanbieter zu prüfen.
Der Beitrag „Kasse besteht auf Retax bei abweichend deklarierter Import-Darreichungsform“ aus den DAP Retax-News greift diese Problematik ebenfalls auf.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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