Original vs. Import bei Lieferengpass
Uns wurde eine Verordnung über RoActemra 162 mg 12 St. N3 Original (PZN 10056740) mit Aut‑idem-Kreuz (Hanseatische KK, IK 101571003) vorgelegt. Die Rabattartikel waren alle nicht lieferbar. Somit wurde das Original abgegeben. Es waren allerdings preisgünstige Importe verfügbar.
War das Vorgehen korrekt?
Antwort
Nach der Abgaberangfolge hätten Sie zuerst einen Rabattartikel abgeben müssen, da diese aber alle nicht lieferbar waren, ist mit dem verordneten Original der Preisanker gesetzt. Sie können also entweder alle Importe bis zur Preisgrenze (das Original) oder das Original selbst abgeben. In diesem Fall zeigt die EDV zwar an, dass es Importe gibt, die im Vergleichs-VK günstiger sind als das Original, aber sie werden nicht als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags angezeigt. Hintergrund ist, dass Biologika (dazu zählt auch Roactemra) nicht zum importrelevanten Markt gehören. Solche Rezepte spielen also hinsichtlich des Einsparziels keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels dokumentieren.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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