Original und Import rabattiert – was hat Vorrang?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem ein Original-Arzneimittel mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist. Rabattiert sind sowohl das Original als auch der Import.
Was dürfen/müssen wir abgeben? Müssen wir den günstigeren, rabattierten Import abgeben oder schützt das Kreuz vor einem Austausch?
Antwort
Grundsätzlich schützt ein Aut-idem-Kreuz im Verhältnis Original/Import nicht vor einem Austausch. Das heißt, ein Austausch ist trotz gesetztem Kreuz erlaubt und je nach Lage der Rabattverträge auch verpflichtend. Stehen mehrere Rabattarzneimittel zur Auswahl, so kann die Apotheke frei unter diesen wählen. Dass Sie bevorzugt einen preisgünstigen Import zur Erfüllung des Einsparziels nach § 13 Rahmenvertrag abgeben müssen, greift nur dann, wenn es keine vorrangig umzusetzenden Rabattverträge gibt. In der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags ist aber immer zunächst auf Rabattverträge zu prüfen (§ 11 Rahmenvertrag).
Für Ihr Rezept bedeutet dies: Sie müssen ein Rabattarzneimittel abgeben. Sie können trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz zwischen rabattiertem Original und rabattiertem Import wählen. Die Abgabe beeinflusst in diesem Fall nicht Ihr Einsparziel, da Sie ein Rabattarzneimittel abgeben.
- DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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