Original und Import rabattiert: Ist der Import vorrangig abzugeben?
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Uns liegt eine Verordnung zulasten der Knappschaft über „Simponi 50 mg vorgef. Injektor 3 x 1 St. N2“ vor. Rabattiert ist sowohl das Original von MSD als auch ein Import von Haemato Pharm mit kleinem „i“. Müssen wir nun zwingend den Reimport abgeben, obwohl das Original rabattiert ist?
Antwort:
Sobald ein Rabattarzneimittel abgegeben wird, bleibt die Importquote unberücksichtigt. Somit ist die Kennzeichnung eines Imports mit einem kleinen „i“ (15/15-Import) in diesem Fall nicht von Belang.
Unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen. Dies ist in § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag geregelt.
Da die Höhe der von den Herstellern im Rahmen von Rabattverträgen gewährten Rabatte nicht bekannt sind, kann die Apotheke nicht entscheiden, ob ein Rabattartikel günstiger für die Krankenkasse ist als ein anderer.
Sie dürfen demnach auch das rabattierte und scheinbar höherpreisige Original abgeben. Dies gilt darüber hinaus unabhängig von der Verordnungsweise (Original-/Importverordnung) und einem eventuell gesetzten Aut-idem-Kreuz.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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