Original oder rabattierter Import – was dürfen wir abgeben?
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Uns liegt eine Verordnung über Prograf 5 mg 100 St. N3 (PZN: 04228786) mit Aut-idem-Kreuz zulasten der IKK classic vor. Zusätzlich findet sich der Zusatz „kein Austausch aus medizinischen Gründen“ auf dem Rezept.
Dürfen wir das verordnete Original abgeben oder müssen wir einen rabattierten Import abgeben?
Antwort
Da Original und bezugnehmende Importe als gleich angesehen werden, muss auch bei einem gesetzten Aut-idem-Kreuz das rabattierte Arzneimittel abgegeben werden. Im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen gibt es zu diesem Fall folgenden Passus:
5 Abs. 9
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.“
Ob die IKK classic eine ähnliche Regelung hat, sollte im geltenden Arzneiliefervertrag überprüft werden.
Wenn dies nicht der Fall ist, muss ein rabattierter Import abgegeben werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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