Original oder rabattierter Import – was dürfen wir abgeben?

Uns liegt eine Verordnung über Prograf 5 mg 100 St. N3 (PZN: 04228786) mit Aut-idem-Kreuz zulasten der IKK classic vor. Zusätzlich findet sich der Zusatz „kein Aus­tausch aus medizinischen Gründen“ auf dem Rezept.

Dürfen wir das verordnete Original abgeben oder müssen wir einen rabat­tierten Import abgeben?

Antwort

Da Original und bezug­nehmende Importe als gleich ange­sehen werden, muss auch bei einem gesetzten Aut-idem-Kreuz das rabat­tierte Arznei­mittel abge­geben werden. Im Arznei­versorgungs­vertrag der Ersatz­kassen gibt es zu diesem Fall folgenden Passus:

5 Abs. 9

„Hat der Vertrags­arzt ein Fertig­arznei­mittel unter seinem Produkt­namen und / oder seiner Pharma­zentral­nummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugs­arznei­mittel mangels arznei­mittel­rechtlicher Substitution unbe­achtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-thera­peutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arznei­mittels erfolgen soll.“

Ob die IKK classic eine ähnliche Regelung hat, sollte im geltenden Arzneiliefervertrag überprüft werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, muss ein rabattierter Import abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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