Original mit Kreuz verordnet, Importe rabattiert – was ist zu tun?

Uns wurde ein Rezept zulasten einer AOK vorgelegt, auf dem das Prograf-Original mit Aut-idem-Kreuz und Vermerk, dass der Patient nur das Original erhalten darf, verordnet wurde. Rabattiert sind allerdings nur Importe, nicht das Original.

Können wir das Original abgeben?

Antwort

Da Originale und bezugnehmend darauf zugelassene Importe als gleich gelten, müssen sie auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz gegen einen Rabattartikel ausgetauscht werden:

6 Abs. 2g Rahmenvertrag

„[…] (g2) die Apotheke im Verhältnis von Original- zu Import­arznei­mitteln sowie von Import­arznei­mitteln unter­einander unter Berück­sichtigung von Rabatt­verträgen bei gesetztem aut-idem-Kreuz einen Austausch vornimmt; […]“

Die Möglichkeit, einen Austausch zwischen Importen und Originalen zu verhindern, besteht für Ersatzkassen. Diese haben in § 4 Abs. 12 ihres Liefervertrags vereinbart, dass der Arzt in einem solchen Fall den Austausch durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes und einen zusätzlichen Vermerk verhindern kann. 

Da es sich in Ihrem Fall jedoch um eine AOK und somit um eine Primärkasse handelt, müssen Sie im entsprechenden Regionalvertrag prüfen, ob dort eine ähnliche Regelung vereinbart ist. Fehlt diese, so müssten Sie trotz des Kreuzes einen Austausch auf einen rabattierten Import vornehmen. Eventuell könnten Sie über die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken nachdenken, um den Austausch auf den Rabattartikel zu verhindern – dies müssten Sie dann aber ausreichend auf dem Rezept dokumentieren und begründen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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